Artenschutz
Seit 1998 stehen weltweit alle 27 Störarten unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Diese Maßnahme dient zur Sicherung der Störbestände aber auch der Sicherung eines nachhaltigen Handels. Nach neuesten CITES- Richtlinien vermerken wir sowohl auf jede Kaviardose als auch auf die zugehörige Rechnung Informationen über Störart, Herkunftsland, Fangjahr, Ort der Umverpackung, sowie die zugehörigen CITES- und Lotnummern des Kaviars. Desweiteren werden alle unsere Dosen mit einem Siegelband versiegelt um den Originalzustand der Ware zu bestätigen.
Folgend eine genauere Beschreibung des Kennzeichnungs-Codes anhand eines Beispiels:
Vorgeschriebener Kennzeichnungs-Code (an Beispiel):
BAE/C/FR/2011/BE-VEx/Lot-xx
BAE: Standardisierter Art-Code, hier: Acipenser baerii
C: Herkunftscode für den Kaviar gemäß CITES, hier in Aquakultur gezüchtet
FR: Zweistelliger ISO-Ländercode für das Ursprungsland, hier in Frankreich produzierter Kaviar.
2011: Jahr der Kaviargewinnung
BE-VExx: von der zuständigen Behörde vergebene Registriernummer des Betriebes
Lot-xx: Lot-Ident.-Nummer der entsprechenden Kaviar-Charge gem. dem im Betrieb verwendeten Buchführungssystem